Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALLFINANCE SUISSE Treuhand
Inhaltsverzeichnis
1 Geltungsbereich
2 Schweigepflicht
3 Angebote, Offerten, Kostenvoranschläge
4 Marken-, Schutz- und Nutzungsrechte
5 Umfang und Ausführung des Auftrages
6 Mitwirkung Dritter
7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8 Honorar
9 Beendigung des Auftrages
10 Aufbewahrungspflicht
11 Haftung
12 Schlussbestimmungen
1 Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die ALLFINANCE SUISSE Treuhand und ihre Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
1.2 Die Geschäftsbedingungen stellen einen integrierenden Bestandteil der Offerten und Aufträge und Verträge dar. Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, gleich welcher Art, erfolgen ausschliesslich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Auftraggeber durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung anerkennt.
2 Schweigepflicht
2.1 ALLFINANCE SUISSE Treuhand ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber die ALLFINANCE SUISSE Treuhand von dieser Verpflichtung entbindet oder soweit Bestimmungen des schweizerischen oder kantonalen Rechts sie dazu ermächtigt oder auffordert.
2.2 Die Schweigepflicht endet nicht mit der Ausführung des Auftrages und besteht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort.
2.3 Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter keinen Umständen für Marketingzwecken oder desgleichen weitergegeben.
3 Angebote, Offerten und Kostenvoranschläge
3.1 Angebote, Offerten und Kostenvoranschläge der ALLFINANCE SUISSE Treuhand sind stets freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Angebote und Offerten werden auf der Grundlage der vom Auftraggeber angegebenen Daten erstellt. Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfangs der notwendigerweise anfallenden Dienstleistungen.
4 Marken-, Schutz- und Nutzungsrechte
4.1 Die Marke ALLFINANCE SUISSE Treuhand ist als Bild- und Textmarke urheberrechtlich, markenrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützt und im Schweizerischen Markenregister eingetragen. Die Marke ist Geistiges Eigentum der ALLFINANCE SUISSE Treuhand und im Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum hinterlegt. Der Markenschutz gilt für die gesamte Schweiz. ID-Nr. 62311/2014.
4.2 ALLFINANCE SUISSE Treuhand hat als Markeninhaberin das ausschliessliche Recht, ihre Marke zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen zu gebrauchen und darüber zu verfügen (z.B. Lizenzen zu erteilen). Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte stehen ausschliesslich der ALLFINANCE SUISSE Treuhand zu.
4.3 Raubkopien, Produkt- und Markenpiraterie, Fälschungen, Nachahmungen und Irreführungen durch identisches, ähnliches und angelehntes Erscheinungsbild sind verboten, strafbar und stellen Verletzungen des Urheber- und Markenrechts sowie der Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dar.
4.4 Dem Auftraggeber steht an den ihm überlassenen Arbeitsergebnissen, Unterlagen und Produkte ein nicht ausschliessliches, dauerhaftes und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch zu.
4.5 Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen, Unterlagen oder Produkten sowie fachlichen Aussagen an Dritte durch den Auftraggeber ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der ALLFINANCE SUISSE Treuhand zulässig.
5 Umfang und Ausführung des Auftrages
5.1 Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung und Treu und Glauben nach Art. 2 ZGB ausgeführt.
5.2 Für den Umfang der von ALLFINANCE SUISSE Treuhand zu erbringenden Dienstleistungen, ist der erteilte Auftrag massgebend. Die ALLFINANCE SUISSE Treuhand handelt ausschliesslich nach den Instruktionen des Auftraggebers, sie ist nicht verpflichtet, ohne Instruktionen des Auftraggebers auf eigene Initiative hin zu handeln. In dringenden Fällen kann die ALLFINANCE SUISSE Treuhand von sich aus Massnahmen treffen, wobei sie die Interessen des Auftraggebers bestmöglich wahren soll.
5.3 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung allfälliger Mängel. Der ALLFINANCE SUISSE Treuhand ist in diesem Falle Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
5.4 Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgabe, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind.
5.5 Eine Auftragsermächtigung deklariert grundsätzlich eine auf ein bestimmtes Geschäft verliehene und jederzeit widerrufliche Vertretungsvollmacht und erfolgt auf der rechtlichen Grundlage von Art. 32-37 ff. OR.
6 Mitwirkung Dritter
6.1 Zur Ausführung des Auftrages ist ALLFINANCE SUISSE Treuhand berechtigt, Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie Unternehmen und Institutionen beizuziehen (Recht zur Substitution).
6.2 Dritte unterstehen gleichenfalls der Schweigepflicht gem. Ziffer 2 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber hat ohne besondere Aufforderung alle Angaben, Informationen, Unterlagen, Akten, Daten die für die ordnungsgemässe Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, der ALLFINANCE SUISSE Treuhand rechtzeitig zukommen zu lassen. Überlassene Unterlagen und Informationen werden von der ALLFINANCE SUISSE Treuhand nicht auf ihre Richtigkeit geprüft. Vorbehalten bleiben anders lautende schriftliche Vereinbarungen.
7.2 ALLFINANCE SUISSE Treuhand darf davon ausgehen, dass die ihr erteilten Angaben und Informationen, überlassenen Unterlagen, Akten und Daten sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind und den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen.
7.3 ALLFINANCE SUISSE Treuhand kann die Annahme oder Weiterführung des Auftrages vom Erhalt der oben erwähnten Informationen, Unterlagen und Anweisungen abhängig machen.
8 Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen
8.1 Das Honorar wird individuell vereinbart und richtet sich grundsätzlich nach den Honorarempfehlungen der Schweizerischen Treuhand-Kammer.
8.2 Erforderliche oder vom Kunden gewünschte nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars.
8.3 ALLFINANCE SUISSE Treuhand kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Sie kann die Erbringung weiterer Dienstleistungen von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
8.4 Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Ab der zweiten Zahlungsaufforderung und dem damit verbundenen erhöhten manuellem Aufwand, können Umtriebsgebühren im Sinne von Mahngebühren à CHF 25.00 pro Mahnschreiben sowie Inkassogebühren à CHF 180.00 pro Inkassofall anfallen und verrechnet werden. Änderungen im Individualfall vorbehalten.
8.5 Kostenvoranschläge sind für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich.
9 Beendigung des Auftrages
9.1 Der Auftrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf. Nach Beendigung des Auftrages werden sämtliche Originalakten und Datenträger an die Postanschrift des Auftraggebers retourniert.
9.2 Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Auftrag kann jederzeit widerrufen werden, der Widerruf hat in Schriftform und eingeschrieben zu erfolgen.
9.3 Bei Widerruf des Auftrags durch die ALLFINANCE SUISSE Treuhand sind zur Vermeidung von Schäden beim Auftraggeber noch die Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.
10 Aufbewahrungspflicht
10.1 ALLFINANCE SUISSE Treuhand als Beauftragte hat die Handakten und Informationsträger der Auftraggeber auf die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren.
11 Haftung
11.1 Die Haftung richtet sich nach OR Art. 398 f.
11.2 ALLFINANCE SUISSE Treuhand lehnt jegliche Haftung für Informationen, die von oder über die Website von ALLFINANCE SUISSE Treuhand abrufbar sind, ab. Für die Richtigkeit der über die ALLFINANCE SUISSE Treuhand Website verbreiteten Informationen und Ansichten wird trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr geleistet. Die auf der Website von ALLFINANCE SUISSE Treuhand enthaltenen Informationen können jederzeit ändern und sind als Empfehlung zu verstehen. Ihre Verwendung erfolgt auf das Risiko der Besucherinnen und Besucher.
11.3 ALLFINANCE SUISSE Treuhand haftet nicht für Handlungen von Dritten, welche zur Vertragserfüllung eingesetzt wurden. Ist das Verhalten des Auftraggebers mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die ALLFINANCE SUISSE Treuhand von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Information, Unterlagen und Anweisungen (Aufzählung nicht abschliessend).
12 Schlussbestimmungen
12.1 Der Erfüllungsort ist, sofern nicht etwas anderes vereinbart, der Sitz der ALLFINANCE SUISSE Treuhand .
12.2 Der erteilte Auftrag untersteht Schweizerischem Recht.
12.3 Gerichtsstand ist der Hauptsitz der ALLFINANCE SUISSE Treuhand im Kanton St. Gallen / 9500 Wil SG.
12.4 Für Rechtstreitigkeiten aus einem Auftrag richtet sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung.